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Abrechnung


Die Bezahlung erfolgt in der Praxis bar. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt.

Entsprechend den vereinbarten Tarifen werden die Behandlungskosten beim Heilpraktiker durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstattet. Vor der Behandlung Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nochmal an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Sie müssen davon ausgehen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.

In Deutschland übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Heilpraktiker nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschliessen.

Die homöopathische Therapie ist eine Therapieform, die langfristig Körper und Geist stärken, so dass es durchaus sein kann, dass häufige Arztbesuche mit langen Wartezeiten, Praxisgebühren, etc. in Zukunft überflüssig werden.